Da ich über eine vertragspsychotherapeutische Zulassung verfüge, können Patient:innen aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen in meiner Praxis behandelt werden.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, sofern eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „von Krankheitswert“ vorliegt. Ob diese Indikation bei Ihnen vorliegt, kläre ich während der psychotherapeutischen Sprechstunde ab.
Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten kommt es auf den jeweiligen Versicherungstarif an. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere sehen einen gewissen Eigenanteil vor. Klären Sie bitte vor dem Erstgespräch die Kostenübernahme einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung. Bei Privatpatienten und Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).